Instandhaltung


Mit der Anschaffung von Anlagen, elektronischer Systeme oder einzelner Komponenten ist es meist nicht getan

Die Instandhaltung einer Anlage wird unterteilt in Wartung, Inspektion und Instandsetzung (Reparatur). Laut DIN 31051 werden noch die Begriffe Verbesserung, Funktionsfähigkeit, Ausfall- und Schwachstellenanalyse hinzugefügt. Um für Ihre private oder gewerblich genutzte Anlage ein langes Leben zu garantieren, kümmern sich unsere Fachkräfte nach einem im Vorfeld klar definierten Serviceportfolio um einen reibungslosen Lauf der Anlage.


Unser Anspruch

Durch die Instandhaltung Ihres technischen Systems oder Ihrer Anlage stellen wir sicher, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wiederhergestellt wird.

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Portfolio

Wir bieten Ihnen die Übernahme der Leistungen Wartung, Inspektion, Prüfung, Modernisierung und Verbesserung gemäß DIN 31051 an Anlagen und Bauteilen der Kostengruppen 300, 400 und 500 nach DIN 276. Insbesondere liegt auch hier der Schwerpunkt dabei auf den Kostengruppen 410 – Sanitär, 420 – Heizung, 430 – Raumlufttechnik, 440 – Elektrotechnik, 470 – Nutzerspezifische Anlagen und 480 – Automatisationstechnik. Somit wird hier die Instandhaltungspflicht für den Auftraggeber gemäß GEFMA-Richtlinie 190 realisiert.

Die Leistungserbringung erfolgt dabei ebenfalls durch entsprechend fach- und sachkundiges eigenes Personal.